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Herzlich Willkommen auf den Seiten der Pfarrei St. Marien Neunkirchen/Saar

Wahl der Räte im Bistum Trier

Pfarrei St. Marien Neunkirchen

Sehr geehrte Pfarrgemeinde St. Marien Neunkirchen, 
vorab sage ich Ihnen herzlichen Dank für Ihre Teilnahme an der Wahl zum Pfarrgemeinderat unserer Pfarrei St. Marien. Wir freuen uns, dass sich wieder engagierte Frauen und Männer bereiterklärt haben die Arbeit in unserer Pfarrgemeinde mit ihrer Zeit, ihnen Ideen und ihren helfenden Händen zu unterstützen. Das Ergebnis der Wahl finden Sie in unserem Pfarrbrief Februar und in den Aushängen in der Kirche. 
Die Gremien unsere Kirchengemeinde bestehen neben dem Pfarrgemeinderat auch aus einem Verwaltungsrat (VR). Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und wird vom Pfarrgemeinderat gewählt. Für diese Aufgabe, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oftmals eine Herausforderung ist, suchen wir heute Kandidatinnen und Kandidaten. 
Wenn Sie ein geeignetes Mitglied unsere Gemeinde kennen, oder sich selbst dieser Verantwortung stellen wollen, zögern Sie bitte nicht uns einen Vorschlag zukommen zu lassen. Hierzu finden Sie im Pfarrbrief, im Pfarrbüro, in der Kirche  oder auf unserer Internetseite ein Formular. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 25.02.2026. Wenn Sie mehr über den Verwaltungsrat erfahren wollen, sprechen Sie uns gerne direkt an!

Herzlichen Dank und vergelts Gott!

Volker Hoffmann
PGR-Vorsitzender St. Marien
Vorsitzender des Wahlausschusses zur VR-Wahl 2026

Öffnungszeiten Pfarrbüro St. Marien

Das Pfarrbüro ist am:
Rosenmontag (16. Februar 2026)

ganztägig geschlossen.

Unsere Gottesdienste

Themenbereiche

Man sieht eine Zeichnung. Es regnet vor dunklem Hintergrund. Auf der einen Seite stehen mehrere Menschen (jung und alt) unter Schirmen, die von Armen aus der Seite über sie gespannt sind

Institutionelles Schutzkonzept

1.  Grundhaltung: Wertschätzung und Respekt

Das Ziel jedes Institutionellen Schutzkonzeptes ist die Kultur der Achtsamkeit. Basierend auf der Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt, erfordert diese Kultur neben einem bewussten und reflektierten Umgang mit sich selbst auch einen grenzachtenden und wertschätzenden Um­ gang mit den Mitarbeitenden und den schutz- oder hilfebedürftigen Menschen.

Der Begriff „Schutzbefohlene", der im Kontext der Prävention häufiger gebraucht wird, ist ein ju­ ristischer. Schutzbefohlene sind im Sinne des §174 StGB Personen unter 18 Jahren, die in einem besonderen Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnis stehen. In den Schutzkreis dieses Perso­ nenkreises sind nach§ 225 StGB volljährige Personen einbezogen, die wegen Gebrechlichkeit oder wegen Krankheit wehrlos sind.
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